Ratsherr Michael Stieber lässt die Gültigkeit der Wahl prüfen

Dr. Roman Oppermann, stellv Stadtpräsident
Dr. Roman Oppermann, stellv. Stadtpräsident

Ratsherr Michael Stieber hat den Stadtpräsidenten beauftragt, die Gültigkeit der Wahl des Betriebsausschuss-Vorsitzenden prüfen zu lassen: „Nach meiner Auffassung gilt für Vorstandswahlen in Ausschüssen der Stadtvertretung Neubrandenburg § 32 (1) der Kommunalverfassung M-V, wonach bei Stimmgleichheit im ersten Wahlgang das Los zu entscheiden hat. Aber im Betriebsausschuss wurde von diesem Verfahren abgewichen. Dort wurde der Vorsitzende in zwei Wahlgängen gewählt.

Ich habe deshalb den Stadtpräsidenten gebeten, prüfen zu lassen, ob die Kommunalverfassung auch bei Vorstandswahlen in Ausschüssen angewendet werden muss und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Ist beispielsweise die Einladung zur nächsten Sitzung überhaupt gültig, wenn sie von einem rechtswidrig gewählten Vorsitzenden unterschrieben wurde?

Christoph Biallas

Ich bin sehr gespannt, ob sich bei den notwendigen Neu-Wahlen so genannte Arbeitsunfälle wiederholen. Neben dem Betriebsausschuss betrifft das auch die Wahl des ersten Stellvertretenden Vorsitzenden im Kulturausschuss. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat hier auf ihr Vorschlagsrecht verzichtet und es der SPD-Fraktion übertragen, weshalb nächsten Dienstag Christoph Biallas kandidieren wird. Der Ball liegt bei den Linken. Wieder einmal.“


Am 28. Juni wurde im Betriebsausschuss ein AfD-Vertreter mit Stimmen der Linksfraktion zum Vorsitzenden des Betriebsausschusses gewählt. Im ersten Wahlgang gab es dabei noch ein 4:4-Unentschieden mit dem sozialdemokratischen Bewerber, Ratsherrn Dr. Oppermann. Erst in einem zweiten Wahlgang entschied sich auch der vorher anscheinend noch schwankende letzte Vertreter des Blocks aus AfD, BfN und Linken, sich auch ohne Absprache und aus freiem Willen der AfD anzuschließen.