1. Am 28. Mai wurde die Vorlage im Hauptausschuss nicht für die Stadtvertretung bestätigt, sondern für eine weitere Beratungsrunde in die Ausschüsse zurückgestellt. Hat Ihre Fraktion diesen Schritt mitgetragen, und warum?

Die weitere Beratungsrunde halten wir grundsätzlich für sinnvoll und haben dem Vorschlag im Hauptausschuss zugestimmt. Hintergrund ist bekanntlich, dass für den 24.06.2026 inzwischen eine Informationsveranstaltung zum Thema vorgesehen ist, die im laufenden Sitzungsturnus zuvor nicht mehr sinnvoll eingebunden werden konnte. Deshalb wurde auch die ursprünglich vorgesehene Behandlung in der Stadtvertretung am 18.06.2026 gestrichen und die Beratungsfolge angepasst.

Die Vorlage greift zudem in zentrale Fragen kommunaler Planungshoheit und Beteiligung ein. Deshalb ist es aus unserer Sicht richtig, zunächst offene Fragen fachlich und politisch gründlich zu diskutieren, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird.

Dabei ist wichtig festzuhalten, dass unsere Fraktion bislang noch keine eigene abschließende Beratung zur Vorlage durchgeführt hat und insofern bislang auch keine inhaltliche Einflussnahme auf den laufenden Prozess erfolgen konnte.

2. Welche Punkte der Vorlage hält Ihre Fraktion in der jetzigen Fassung für noch nicht entscheidungsreif?

Es gibt aus unserer Sicht mehrere Punkte, die noch einer vertieften Diskussion bedürfen. Dazu gehören insbesondere:

  • die konkrete Ausgestaltung der Entscheidungszuständigkeiten zwischen Oberbürgermeister, Hauptausschuss und Stadtvertretung,
  • die Frage, wie Transparenz und politische Kontrolle trotz der verkürzten Verfahren sichergestellt werden,
  • die praktische Anwendung der Leitlinien insbesondere beim Klima- und Freiraumschutz,
  • sowie die Rolle des Gestaltungsbeirates bei städtebaulich sensiblen Vorhaben.

Zudem wird die Informationsveranstaltung am 24.06.2026 wichtig sein, um offene fachliche Fragen zum so genannten „Bau-Turbo“ und dessen Auswirkungen auf kommunale Entscheidungsprozesse zu klären.

3. Die Vorlage überträgt die Zustimmung bei Vorhaben bis 25 Wohneinheiten auf den Oberbürgermeister und darüber auf den Hauptausschuss — statt auf die Stadtvertretung. Wie bewertet Ihre Fraktion diese Verlagerung, und halten Sie die Schwelle von 25 Wohneinheiten für richtig?

Grundsätzlich sehen wir den Zielkonflikt zwischen beschleunigten Verfahren und demokratischer Beteiligung. Dass die Verwaltung auf die engen gesetzlichen Fristen und die drohende Genehmigungsfiktion hinweist, ist nachvollziehbar.

Gleichzeitig muss sorgfältig abgewogen werden, wie weit Entscheidungsbefugnisse delegiert werden sollen. Gerade größere oder städtebaulich sensible Vorhaben betreffen häufig das unmittelbare Lebensumfeld vieler Menschen und sollten deshalb weiterhin politisch breit diskutiert werden können.

Ob die Schwelle von 25 Wohneinheiten am Ende sachgerecht ist, werden wir fraktionsintern noch beraten. Dabei wird für uns entscheidend sein, ob die vorgesehenen Kontroll- und Beteiligungsmöglichkeiten ausreichend gewährleistet bleiben.

4. Die Leitlinien in Anlage 1 sehen einen Gestaltungsbeirat erst ab 600 Quadratmeter Bruttogeschossfläche und nur als Kann-Regelung vor. Sollte die Einbindung aus Sicht Ihrer Fraktion verbindlicher gefasst werden?

Die städtebauliche Qualität neuer Vorhaben ist für uns ein wichtiger Punkt. Deshalb halten wir es für sinnvoll, die Rolle des Gestaltungsbeirates noch einmal genauer zu diskutieren.

Insbesondere bei Vorhaben mit erheblicher Wirkung auf Stadtbild, Freiraum oder Nachbarschaft sollte aus unserer Sicht geprüft werden, ob verbindlichere Kriterien für eine Beteiligung sinnvoll wären. Dabei geht es nicht darum, Verfahren unnötig zu verlängern, sondern Qualität und Akzeptanz frühzeitig zu sichern.

5. Treibende Sorge der Verwaltung ist die Genehmigungsfiktion nach drei Monaten. Rechtfertigt dieser Zeitdruck aus Ihrer Sicht, Entscheidungen aus der Stadtvertretung herauszunehmen?

Der Zeitdruck durch die gesetzlichen Fristen ist real und muss ernst genommen werden. Gleichzeitig darf Beschleunigung nicht zulasten demokratischer Kontrolle und transparenter Abwägungsprozesse gehen.

Aus unserer Sicht braucht es deshalb einen ausgewogenen Weg, der einerseits handlungsfähige Verfahren ermöglicht, andererseits aber die kommunale Selbstverwaltung und die Beteiligungsrechte der Stadtvertretung wahrt. Genau darüber wird in den kommenden Beratungen noch zu sprechen sein.

6. Unter welchen Bedingungen wird Ihre Fraktion dem Grundsatzbeschluss zustimmen, und wann rechnen Sie nach der Informationsveranstaltung am 24. Juni mit einer Entscheidung?

Eine abschließende Festlegung gibt es derzeit noch nicht, da die Fraktion das Thema bislang noch nicht abschließend beraten hat und zunächst die Informationsveranstaltung sowie die weitere Ausschussberatung abwarten möchte.

Entscheidend wird für uns sein, dass:

  • kommunale Steuerungsmöglichkeiten erhalten bleiben,
  • Klima- und Freiraumschutz verbindlich berücksichtigt werden,
  • Transparenz und politische Kontrolle gewährleistet sind,
  • und größere bzw. besonders sensible Vorhaben weiterhin angemessen politisch begleitet werden können.

Nach aktueller Beratungsfolge ist vorgesehen, dass die Vorlage nach der Informationsveranstaltung erneut in den Ausschüssen beraten und anschließend am 27.08.2026 in der Stadtvertretung behandelt wird. Diese wird von unserer Fraktion in ihrer Sitzung am 25.08.2026 vorbereitet.