Nur Bündnis 90 / Die Grünen unterstützt SPD-Initiative für mehr direkte Demokratie in Neubrandenburg

Michael Stieber, Ortsvereins- und Fraktionsvorsitzender
Michael Stieber, Ortsvereins- und Fraktionsvorsitzender

In der gestrigen Sitzung der Stadtvertretung hat die Mehrheit der Stadtvertretung die SPD-Initiative für ein Bürgerbudget abgelehnt. "Das ist schon nicht mehr zu erklären, wo sich doch alle Fraktionen für bürgerschaftliches Engagement und demokratische Teilhabe stark machen", kommentiert Fraktionsvorsitzender Michael Stieber.

"Für ein wenig mehr direkte Demokratie fehlt allerdings außer den bündnisgrünen scheinbar allen anderen Ratsfrauen und Ratsherren Mut oder Vertrauen. Insbesondere, dass die Bürgerinnen und Bürger das letzte Wort bei der Entscheidung über zu fördernde Projekte haben sollten, war so auch einer der entscheidenden Kritikpunkte. Der hier mitschwingende Zweifel an Sachverstand und Verantwortungsbewusstsein der Neubrandenburgerinnen und Neubrandenburger überrascht mich schon. Und dass auch die Kommunalverfassung im Moment direkte Abstimmungen nicht vorsieht, ist indes nur teilweise richtig: Es gibt sogar mehrere Ausnahme- und Sonderregelungen, die einfach nur beantragt werden müssten.

Nachdem wir dieses Mal allen Hinweisen und Änderungswünschen entsprochen haben, um am Ende doch keine Zustimmung zu ernten, werden wir uns für einen zweiten Anlauf noch einmal an die Startlinie bewegen, um erneut Anlauf zu nehmen. Denn Neubrandenburg hat mehr direkte Demokratie verdient!"


Hintergrund:

Die SPD-Fraktion hat in der Stadtvertretung Neubrandenburg für ein so genanntes Bürgerbudget geworben. Das Bürgerbudget ist eine gesamtstädtische bzw. flächendeckende Projektförderrichtlinie für die Bürgerinnen und Bürger.

Wichtigster Unterschied zu allen möglichen anderen Fördertöpfen: Die Entscheidung darüber, welche der eingereichten Bürgerprojekte aus dem jährlich von der Stadtvertretung zur Verfügung gestellten Budget gefördert und damit umgesetzt werden, treffen die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer öffentlichen Abstimmung.

Die Linken verwiesen diesbezüglich auch auf die Kommunalverfassung, die im Moment noch keine direkte Bürgerabstimmung vorsieht. Allerdings gibt es für außerordentliche Fälle auch außerordentliche Möglichkeiten: bspw. könnten das Kommunale Standarderprobungsgesetz MV (das "neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau erproben, auswerten und erfolgreiche Modelle für eine landesweite Übernahme prüfen" lassen kann) oder auch § 42 b Abs. 1 der KommVerf MV (der zeitlich begrenzte Ausnahmen von haushalts- und organisationsrechtlichen Vorschriften vorsieht) als Übergangslösungen bis zum Beschluss einer novellierten Kommunalverfassung im nächsten Jahr in Frage kommen.

Das müsste halt nur mal beantragt werden.