Wer als Einbringer fungieren darf und will, ist noch nicht klar

Dr. Roman Oppermann, stellv Stadtpräsident
Dr. Roman Oppermann, stellv. Stadtpräsident

Tim Prahle fragt im heutigen Nordkurier, ob Ratsherr Roman Oppermann „als Nachfolger des Stadtpräsidenten und Einreichers nicht automatisch“ dessen Antrag in die nächste Stadtvertretung einbringen muss.

„Die Antwort ist so einfach wie logisch“, antwortet Fraktionsvorsitzender Michael Stieber. „Nein, muss er nicht. Dieter Stegemann hat zwar als Stadtpräsident unterschrieben, formal ist es aber einfach eine Beschlussvorlage des Ratsherrn Stegemann. So wie jedes Mitglied der Stadtvertretung war auch er laut Kommunalverfassung berechtigt, Anträge zu stellen. Ausschüsse dürfen dies nicht. Insofern gibt es auch keinen Stellvertretungs-Automatismus.

Ganz im Gegenteil befindet sich die Stadtvertretung nach dem Ausscheiden Dieter Stegemanns in der kniffligen Lage, nun einen Antrag behandeln zu müssen, der keinen Antragsteller hat. Den es also eigentlich nicht geben kann. Wird dies vielleicht noch durch die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs durch OB Silvio Witt abgefedert, bleibt die spannende Frage, wer den Antrag einbringen, erklären, verändern darf und die Verantwortung übernimmt. Der amtierende Stadtpräsident wird es jedenfalls nicht tun!“