Zum Inhalt springen
20220518 1 Foto: SPD Stadt Neubrandenburg
BV VII/0397 "1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Neubrandenburg

18. Mai 2022: Eklat-Antrag muss noch einmal behandelt werden

Wer als Einbringer fungieren darf und will, ist noch nicht klar
Dr. Roman Oppermann, stellv Stadtpräsident Foto: SPD Stadt Neubrandenburg
Dr. Roman Oppermann, stellv. Stadtpräsident

Tim Prahle fragt im heutigen Nordkurier, ob Ratsherr Roman Oppermann „als Nachfolger des Stadtpräsidenten und Einreichers nicht automatisch“ dessen Antrag in die nächste Stadtvertretung einbringen muss.

„Die Antwort ist so einfach wie logisch“, antwortet Fraktionsvorsitzender Michael Stieber. „Nein, muss er nicht. Dieter Stegemann hat zwar als Stadtpräsident unterschrieben, formal ist es aber einfach eine Beschlussvorlage des Ratsherrn Stegemann. So wie jedes Mitglied der Stadtvertretung war auch er laut Kommunalverfassung berechtigt, Anträge zu stellen. Ausschüsse dürfen dies nicht. Insofern gibt es auch keinen Stellvertretungs-Automatismus.

Ganz im Gegenteil befindet sich die Stadtvertretung nach dem Ausscheiden Dieter Stegemanns in der kniffligen Lage, nun einen Antrag behandeln zu müssen, der keinen Antragsteller hat. Den es also eigentlich nicht geben kann. Wird dies vielleicht noch durch die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs durch OB Silvio Witt abgefedert, bleibt die spannende Frage, wer den Antrag einbringen, erklären, verändern darf und die Verantwortung übernimmt. Der amtierende Stadtpräsident wird es jedenfalls nicht tun!“

Vorherige Meldung: Dieter Stegemann verlässt die Stadtvertretung

Nächste Meldung: Bestehendes Bootsschuppenareal erhalten

Alle Meldungen